Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Hintergrund der freiwilligen Offenlegung

Energy Infrastructure Partners AG („EIP“) erachtet es als notwendig, Nachhaltigkeitsfaktoren in jeder Phase des Investitionsprozesses zu berücksichtigen und zu managen. Gemäss der Verordnung (EU) 2019/2088 über die Offenlegung von nachhaltigkeitsbezogenen Informationen im Finanzdienstleistungssektor (die „SFDR“) sind Nachhaltigkeitsfaktoren definiert als Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmeraspekte, die Einhaltung der Menschenrechte sowie Korruptions- und Bestechungsbekämpfung.

Nachhaltigkeitsfaktoren und -risiken können sowohl Risiken als auch Chancen darstellen, die zunächst identifiziert, bewertet und dann überwacht, gemanagt und/oder gefördert werden müssen.

Im Rahmen des Engagements von EIP für Nachhaltigkeit und für Anwendung solider ESG-Praktiken bei allen von EIP als Portfoliomanager verwalteten Fonds, werden die folgenden Informationen offengelegt. Obwohl die SFDR auf Unternehmensebene nicht direkt auf EIP zutrifft, sind wir der Ansicht, dass die SFDR ein geeignetes Regelwerk ist, um relevante nachhaltigkeitsbezogene Informationen offenzulegen, insbesondere angesichts der Funktion von EIP als beauftragtem Portfoliomanager für in der EU domizilierte Fonds.

Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

EIP hat eine Richtlinie zu Nachhaltigkeitsrisiken erstellt, um nachhaltigkeitsbezogene Risiken in den Investitionsentscheidungsprozess zu integrieren.

EIP verfügt über eine spezialisierte und erfahrene ESG-Funktion, welche mit anderen Teams eng zusammenarbeitet, um ein solides Management von ESG- und Nachhaltigkeitsfaktoren und -risiken in der Due-Diligence- und Asset-Management-Phase sicherzustellen.

Die Anwendbarkeit und die Relevanz von Nachhaltigkeitsfaktoren und -risiken variieren je nach Investitionsmöglichkeit und Anlageobjekt. Daher werden die wichtigsten Nachhaltigkeitsfaktoren identifiziert, bewertet und gemanagt, um sicherzustellen, dass diese Nachhaltigkeitsfaktoren während der Phasen der Due-Diligence-Prüfung und der aktiven Beteiligungsverwaltung angemessen erfasst, priorisiert und effektiv umgesetzt werden.

EIP bewertet und kontrolliert in den Phasen der Due-Diligence-Prüfung bzw. der aktiven Beteiligungsverwaltung die Performance der Ziel- bzw. Portfoliounternehmen und nutzt gegebenenfalls ihre Einflussmöglichkeiten (die innerhalb des Portfolios variieren), um Massnahmen zur Verbesserung der ESG-Performance im Einklang mit international führenden Branchenstandards zu ergreifen.

Weitere Informationen darüber, wie Nachhaltigkeitsrisiken in den Investitionsentscheidungsprozess von EIP integriert werden, finden Sie hier in einer Zusammenfassung der EIP-Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken (Englisch).

Transparenz der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen

EIP berücksichtigt nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen in allen von ihr verwalteten Portfolios und während des gesamten Investitionszyklus, von der ersten Phase der Due-Diligence-Prüfung über die aktive Beteiligungsverwaltung bis zur Exit-Phase.

Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Die allgemeine Vergütungsrichtlinie von EIP belohnt keine exzessive Risikobereitschaft, einschliesslich Nachhaltigkeitsrisiken, und zielt darauf ab, die vom Unternehmen eingegangenen Risiken (und die Entscheidungen der Mitarbeiter und Managing Partner) mit den Interessen der verwalteten Kollektivvermögen und deren Investoren in Übereinstimmung zu bringen.