Energy Infrastructure Partners AG („EIP“) erachtet es als notwendig, Nachhaltigkeitsfaktoren in jeder Phase des Investitionsprozesses zu berücksichtigen und zu managen. Gemäss der Verordnung (EU) 2019/2088 über die Offenlegung von nachhaltigkeitsbezogenen Informationen im Finanzdienstleistungssektor (die „SFDR“) sind Nachhaltigkeitsfaktoren definiert als Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmeraspekte, die Einhaltung der Menschenrechte sowie Korruptions- und Bestechungsbekämpfung.
Nachhaltigkeitsfaktoren und -risiken können sowohl Risiken als auch Chancen darstellen, die zunächst identifiziert, bewertet und dann überwacht, gemanagt und/oder gefördert werden müssen.
Im Rahmen des Engagements von EIP für Nachhaltigkeit und für Anwendung solider ESG-Praktiken bei allen von EIP als Portfoliomanager verwalteten Fonds, werden die folgenden Informationen offengelegt. Obwohl die SFDR auf Unternehmensebene nicht direkt auf EIP zutrifft, sind wir der Ansicht, dass die SFDR ein geeignetes Regelwerk ist, um relevante nachhaltigkeitsbezogene Informationen offenzulegen, insbesondere angesichts der Funktion von EIP als beauftragtem Portfoliomanager für in der EU domizilierte Fonds.